Grundeigentum-Verlag GmbH
grundeigentum-verlag
Verlag für private und unternehmerische Immobilien
Anzeige

Archiv / Suche


Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

Mit Hilfe der Stichwortsuche können Sie unser Archiv schnell nach archivierten Veröffentlichungen durchsuchen.
Alle archivierten Beiträge

Keine Lärmbelästigung durch eigene Leitungen
Geräusche von laufendem Wasser und Badezimmerarmaturen sind kein Mangel
GE 24/2014, S. 1617 - Sind im Schlafzimmer einer Wohnung Geräusche von laufendem Wasser sowie von der Betätigung der Badezimmerarmaturen deutlich zu hören, stellt das keinen Mangel der Mietsache dar, den der Vermieter zu beseitigen hätte.
>> ansehen

Stromdiebstahl durch Mieter berechtigt nicht ohne Weiteres zur Kündigung
Wegen der Ungewissheit über Ausmaß des Schadens
GE 24/2014, S. 1616 - „Allgemein wird ein Kündigungsgrund bejaht, wenn ein Mieter Stromleitungen anzapft und auf diese Weise Energie verbraucht, ohne dafür zu bezahlen“ (Blank/Börstinghaus, Miete, 4. Auflage 2014, Rn. 47 zu § 543 BGB). Die 67. Kammer des Landgerichts Berlin sieht das anders.
>> ansehen

Traumdeutung
Namen & Nachrichten
GE 24/2014, S. 1606 - Es war wohl doch kein Traum des TAGESSPIEGEL-Chefredakteurs LORENZ MAROLDT, den er heute in seinem Checkpoint - einer Online-Publikation des Tagesspiegel - beschrieb.
>> ansehen

Schadet dem (Ver-) Mieter
Mietpreisbremse wirkt flächendeckend!
GE 24/2014, S. 1612 - Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln untersuchte jüngst die Angebotsmieten in Berlin und Köln im Jahr 2014 in Hinblick auf die Mietpreisbremse. Das Ergebnis: 60 % der relevanten Angebote in Berlin (43 % in Köln) lagen mehr als 10 % über dem Mietspiegel. Die Mietpreisbremse würde sich also flächendeckend auswirken und den Mietwohnungsmarkt als Ganzes treffen und nicht nur einige wenige überzogene Mietforderungen kappen. Die Auswirkungen schaden Mietern wie Vermietern.
>> ansehen

Basiszinssatz
gemäß § 247 Abs. 1 BGB
ab 1. Januar 2015
>> ansehen

Heizölpreise
in Berlin
GE 1/15 - 52./1. Kalenderwoche
>> ansehen

Stabile Mieten, aber ...
Preistreiber Nummer 1 bleiben unverändert die Bau- und Nebenkosten
GE 24/2014, S. 1612 - Während sich das Jahr 2014 seinem Ende zuneigt, nutzen viele Unternehmen die Zeit, um eine Bilanz des Erreichten zu ziehen und einen Blick in die Zukunft zu wagen. So tat es kürzlich auch der GdW, dessen Mitglieder ca. 70 % des gewerblich vermieteten Immobilienbestandes in Deutschland bewirtschaften, und beleuchtete „Wohnungswirtschaftliche Daten und Trends 2014/2015“. Das Ergebnis ist so ernüchternd wie vorhersehbar: Die Nebenkosten, nicht die Mieten treiben die Preise. Zudem wird Bauen immer teurer.
>> ansehen

Kein Widerrufsrecht für Zustimmung zum Mieterhöhungsverlangen
Besonders nach erfolgter Zahlung
GE 22/2015, S. 1436 - Nach dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (in Kraft seit dem 13. Juni 2014) ist bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht für den Verbraucher geregelt, das nach Auffassung einiger Mietrechtler auch für Mietänderungsvereinbarungen gilt, insbesondere für die Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters. Das Amtsgericht Spandau schließt sich der entgegenstehenden (wohl herrschenden) Meinung im Schrifttum an.
>> ansehen

Vorschussansätze in Wirtschaftsplänen: WEG-Verwalter dürfen Anfechtungsklagen einplanen
Rechtsverteidigung der übrigen Wohnungseigentümer
GE 24/2014, S. 1624 - Zumindest wenn Anfechtungsklagen zu erwarten sind, können Vorschüsse für die Rechtsverteidigung in Wirtschaftsplänen zu Lasten aller Wohnungseigentümer beschlossen werden.
>> ansehen

Sechsmonatige Räumungsfrist für psychotischen Mieter
Gefährdung anhaltend, aber nicht akut
GE 24/2014, S. 1622 - Bringt ein schuldunfähiger Mieter das Leben seiner Mitmieter in Gefahr oder richtet große Schäden am Eigentum an (hier: Wasserschaden über mehrere Stockwerke), können berechtigte Gründe zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses vorliegen. Befindet sich der Mieter in stationärer Behandlung, ist nur eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt.
>> ansehen