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Standardisierte Rüge ist unzulänglich
Inkassodienstleister
14.06.2024 (GE 10/2024, S. 481) Standardisierte Rügeschreiben eines Inkassodienstleisters, die sich weder abstrakt noch konkret mit einer vom Vermieter im Mietvertrag erteilten Auskunft zur umfassenden Modernisierung der Mietsache auseinandersetzen, sind unzureichend.
Der Fall: Die Klägerin (Inkassodienstleisterin) begehrt aus abgetretenem Recht Rückzahlung angeblich überzahlter Miete. Das AG hat die Klage abgewiesen, weil das Rügeschreiben sich nicht auf die im Mietvertrag vom Beklagten erteilten Auskünfte über eine umfassende Modernisierung der Mietsache bezögen.
Das Urteil: Ohne Erfolg! Die Klägerin hat zwar einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse gerügt, sich jedoch im standardisierten Rügeschreiben mit der von dem Beklagten im Mietvertrag erteilten Auskunft zur umfassenden Modernisierung der Mietsache weder abstrakt noch konkret auseinandergesetzt.
Den Wortlaut finden Sie in GE 2024, Seite 500 und in unserer Datenbank.
Das Urteil: Ohne Erfolg! Die Klägerin hat zwar einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse gerügt, sich jedoch im standardisierten Rügeschreiben mit der von dem Beklagten im Mietvertrag erteilten Auskunft zur umfassenden Modernisierung der Mietsache weder abstrakt noch konkret auseinandergesetzt.
Den Wortlaut finden Sie in GE 2024, Seite 500 und in unserer Datenbank.
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