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Einbruchsprävention wird künftig stärker gefördert
30 Millionen € zusätzlich
06.07.2015 (GE 11/2015, S. 682) Der Bundestag hat im Mai zusätzlich Geld für die Einbruchsprävention bewilligt. In 2015 und den beiden kommenden Jahren stehen jeweils 10 Millionen € zur Verfügung. Abgewickelt wird das Zuschussprogramm über die KfW, die schon bisher im Rahmen von zwei bestehenden Programmen Einbruchsprävention fördert.
Hintergrund der politischen Spendierfreudigkeit ist, dass die Zahl der Einbrüche in Deutschland in den vergangenen Jahren stark zugenommen hat. 2014 registrierten die Bundesländer einen durchschnittlichen Anstieg der polizeilich erfassten Fälle um 1,8 % auf 152.000. Und mit dem Versprechen, mehr für die Sicherheit zu tun, kann Politik immer punkten. In 40 % der Fälle scheitern versuchte Wohnungseinbrüche an der vorhandenen Sicherheitstechnik. Über ein separates neues Programm der KfW wird künftig der Einbau von Alarmanlagen, sicheren Türen und Fenstern sowie Gittern zum Schutz gegen Einbrecher gefördert. Bezuschusst werden 20 % der Investitionen, maximal bis zu 1.500 € pro Auftrag. Das Mindestvolumen der Investitionen liegt bei 500 €. Der KfW müssen vor Beginn der Baumaßnahme mindestens zwei Angebote bzw. ein Angebot einer zertifizierten Fachfirma vorgelegt werden. Ausgezahlt wird der Zuschuss nach Vorlage der Originalrechnung. Der Zuschuss kann zusätzlich zur steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen sowohl von Eigentümern als auch von Mietern in Anspruch genommen werden.
Die KfW fördert den Einbau einbruchssichernder Maßnahmen bisher schon im Rahmen ihrer Programme Energieeffizient Sanieren und Altersgerecht Umbauen:
▪ Im Rahmen der Programme Energieeffizient Sanieren und Altersgerecht Umbauen wird der Einbau neuer Haus- und Wohnungstüren gefördert. 

▪ Im Rahmen des Programms Energieeffizient Sanieren wird der Einbau oder die Aufarbeitung von Fenstern sowie der nachträgliche Einbau von Rollläden und Fenstergittern gefördert. 

▪ Im Rahmen des Programms Altersgerecht Umbauen wird der Einbau von Bewegungsmeldern, Systemen zur Einbruchs- und Überfallmeldung, die Beleuchtung des Eingangsbereichs, der Einbau von Türspionen und Türkommunikation sowie Gegensprechanlagen gefördert.