Archiv / Suche
„Messie“-Kosten nicht abziehbar
Nachrichten
26.06.2015 (GE 11/2015, S. 672) Kosten für die Entmüllung eines zum Nachlass gehörenden Hauses stellen keine abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten dar, sondern sind als Kosten für die Verwaltung des Nachlasses im Rahmen der Erbschaftsteuer nicht abzugsfähig.
. So das FG Baden-Württemberg durch Urteil vom 18. Dezember 2014 - 7 K 1377/14 -. Der Erbe hatte das von seinem Onkel, einem „Messie“, geerbte Haus für 56.000 € verkauft, es aber vorher aufwendig für 17.569 € entmüllen lassen müssen. Das FA ließ die Kosten im Rahmen der Erbschaftsteuerfestsetzung unberücksichtigt. Das FG wies die Klage ab und ließ auch keine Revision zu.