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Streik
13.02.2008 (GE 3/2008, 137) Der Streik der Lokführer kann einen gestandenen Immobilienverwalter vor Neid grün anlaufen lassen. Denn ein Vermieter kann nicht streiken, weil er ganz schnell pleite ginge, stünden größere Wohnungen leer herum und hätte er diese mit Krediten finanziert. Mehr noch: Er unterliegt - im Gegensatz zu den Eisenbahnern - einem Quasi-Streikverbot, denn es ist ihm untersagt, Wohnungen bewußt leerstehen zu lassen warum auch immer.
Nun darf man fragen, wozu ein solcher Streik gut sein sollte (außer zum Zwecke der Beschleunigung der eigenen Insolvenz)? Z. B. deshalb, weil Vermieter bei öffentlich geförderten Wohnungen (in milderer Form aber auch bei privat finanzierten Beständen) staatlichen Preisdiktaten unterliegen, die im Lokführervergleich einer Verordnung gleichkommen, die Gehälter nicht zu erhöhen, sondern einzufrieren und dafür die Notlagen zu akzeptieren, die durch die steigenden Kosten der Lebenshaltung schnell entstehen können.
Notlage? Bei öffentlich geförderten Wohnanlagen? Da gilt doch wohl, daß nicht sein kann, was nicht sein darf, oder?
Nun denn, es kann sein, was eigentlich nicht sein darf. Da steht ein schönes Gebäude in einer mittelgroßen Stadt Brandenburgs in guter innerstädtischer Lage. Es ist knapp zehn Jahre alt, gut gebaut, gut verwaltet und vollständig vermietet. Gefördert von der ILB wurde es zu einem Teil im ersten Förderweg, zum anderen Teil im sogenannten dritten Weg.
Nun läuft der Förderabbau in beiden Bereichen, und zwar in unterschiedlich großen Schritten. Dieser soll verbunden sein mit Mieterhöhungen in gleichem Umfang, um den Liquiditätsausfall des Förderabbaus zu kompensieren. Die Mieterhöhungen wären auch realisierbar nur treten die Grenzen in Kraft, die durch das Miethöhegesetz und noch stärker durch den Mietspiegel gezogen werden. Folge: Die Einnahmen der Gesellschaften gehen zurück, und irgendwann wird der Kapitaldienst nicht mehr in voller Höhe geleistet werden können.
Das Pikante an der Situation ist nun häufig der Umstand, daß die ILB selbst die Baufinanzierung herausgereicht hat, und es jetzt ihre Kredite sind, die im Feuer stehen. Beachtet man weiter, daß die Förderung dieser Wohnungen teilweise durch (nachrangige) Aufwendungsdarlehen erfolgt ist, so wäre das Land im Insolvenzfall doppelt geschädigt der Investor ist es ohnehin, denn von Eigenkapitalrendite kann nicht die Rede sein, da diese den Einnahmeausfall kompensieren muß. Man kann der Meinung sein, daß der ganze öffentlich geförderte Wohnungsbau nicht hätte stattfinden sollen, denn die öffentliche Hand sei in allen Fragen des Bauens und insbesondere beim Wohnungsbau der windigste Partner, den man sich vorstellen kann. Erst lockt sie Investoren an, dann ruiniert sie diese und Versprechungen hält sie sowieso nicht. Sie zieht wegen der Verträge, die sie nicht einhalten will, vor Gericht, sie hält sich nicht an ihre eigenen Gesetze (sonst wären nämlich viele Steuerstreitigkeiten überflüssig), und sie will immer alles haben und wenig geben. Die geplante und inzwischen wohl obsolete Bahnprivatisierung war hierfür ein beredtes Beispiel.
Der Grundeigentümer ist so scheint es dumm und geduldig wie ein Schaf. An Streik zu denken übersteigt sein Vorstellungsvermögen. Und hassen? Soll er die vom Finanzamt und all die, die diese hirnrissigen Mietgesetze machen, etwa hassen? Mitnichten. Er geht lieber Golfen. Und da wird er dann so sauer auf sich selbst, daß er sogar vergißt, seine Feinde zu hassen.
Notlage? Bei öffentlich geförderten Wohnanlagen? Da gilt doch wohl, daß nicht sein kann, was nicht sein darf, oder?
Nun denn, es kann sein, was eigentlich nicht sein darf. Da steht ein schönes Gebäude in einer mittelgroßen Stadt Brandenburgs in guter innerstädtischer Lage. Es ist knapp zehn Jahre alt, gut gebaut, gut verwaltet und vollständig vermietet. Gefördert von der ILB wurde es zu einem Teil im ersten Förderweg, zum anderen Teil im sogenannten dritten Weg.
Nun läuft der Förderabbau in beiden Bereichen, und zwar in unterschiedlich großen Schritten. Dieser soll verbunden sein mit Mieterhöhungen in gleichem Umfang, um den Liquiditätsausfall des Förderabbaus zu kompensieren. Die Mieterhöhungen wären auch realisierbar nur treten die Grenzen in Kraft, die durch das Miethöhegesetz und noch stärker durch den Mietspiegel gezogen werden. Folge: Die Einnahmen der Gesellschaften gehen zurück, und irgendwann wird der Kapitaldienst nicht mehr in voller Höhe geleistet werden können.
Das Pikante an der Situation ist nun häufig der Umstand, daß die ILB selbst die Baufinanzierung herausgereicht hat, und es jetzt ihre Kredite sind, die im Feuer stehen. Beachtet man weiter, daß die Förderung dieser Wohnungen teilweise durch (nachrangige) Aufwendungsdarlehen erfolgt ist, so wäre das Land im Insolvenzfall doppelt geschädigt der Investor ist es ohnehin, denn von Eigenkapitalrendite kann nicht die Rede sein, da diese den Einnahmeausfall kompensieren muß. Man kann der Meinung sein, daß der ganze öffentlich geförderte Wohnungsbau nicht hätte stattfinden sollen, denn die öffentliche Hand sei in allen Fragen des Bauens und insbesondere beim Wohnungsbau der windigste Partner, den man sich vorstellen kann. Erst lockt sie Investoren an, dann ruiniert sie diese und Versprechungen hält sie sowieso nicht. Sie zieht wegen der Verträge, die sie nicht einhalten will, vor Gericht, sie hält sich nicht an ihre eigenen Gesetze (sonst wären nämlich viele Steuerstreitigkeiten überflüssig), und sie will immer alles haben und wenig geben. Die geplante und inzwischen wohl obsolete Bahnprivatisierung war hierfür ein beredtes Beispiel.
Der Grundeigentümer ist so scheint es dumm und geduldig wie ein Schaf. An Streik zu denken übersteigt sein Vorstellungsvermögen. Und hassen? Soll er die vom Finanzamt und all die, die diese hirnrissigen Mietgesetze machen, etwa hassen? Mitnichten. Er geht lieber Golfen. Und da wird er dann so sauer auf sich selbst, daß er sogar vergißt, seine Feinde zu hassen.
Autor: Dietmar Otremba