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Handtuchheizkörper und wandhängendes WC im Milieuschutzgebiet
Rechtsprechungsänderung
20.08.2025 (GE 14/2025, S. 682) Der Eigentümer eines im Geltungsbereich einer Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 („Milieuschutzgebiet“) liegenden Grundstücks hat einen Anspruch auf Erteilung einer erhaltungsrechtlichen Genehmigung für den Austausch eines bestehenden Stand-WC gegen ein wandhängendes WC und für den Austausch eines bestehenden Einfachheizkörpers gegen einen Handtuchheizkörper.
Der Fall: Die Klägerin begehrt die Erteilung einer erhaltungsrechtlichen Genehmigung für den Austausch des bestehenden Heizkörpers gegen einen Handtuchheizkörper und den Austausch des bestehenden Stand-WC gegen ein wandhängendes WC im Badezimmer ihrer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, das in einem Milieuschutzgebiet liegt. Das Bezirksamt verweigerte die erforderliche Genehmigung – zu Unrecht.

Das Urteil: Die beabsichtigten Maßnahmen sind zwar genehmigungsbedürftig, doch besteht ein Anspruch auf Genehmigung, weil sie nur der Herstellung des zeitgemäßen Ausstattungszustands einer durchschnittlichen Wohnung unter Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen dienen. Bei der Betrachtung kommt es auf den Durchschnitt aller Wohnungen an, und deshalb sind – anders als nach der Systematik des Berliner Mietspiegels – gerade nicht nur die Gebäude der jeweiligen Baualtersklasse in den Blick zu nehmen. Die 19. Kammer des VG Berlin distanziert sich insoweit auch von ihrer bisherigen Rechtsprechung.
Stand-WC und Strukturheizkörper stellen einen „zeitgemäßen Ausstattungszustand einer durchschnittlichen Wohnung“ dar, was sich aus einer Gesamtschau diverser statistischer Untersuchungen zur Verbreitung dieser Ausstattungsmerkmale ergibt. Dass der Berliner Mietspiegel das wandhängende WC und den Handtuchheizkörper für die Baualtersklasse bis 2001 als wohnwerterhöhend einstuft, ändert daran nichts, weil diese Merkmale in den meisten Mietspiegeln deutscher Städte nicht als wohnwerterhöhend berücksichtigt werden.

Anmerkung: vgl. dazu ausführlich Dyroff in GE 2025, 689.

Den Wortlaut finden Sie in GE 2025, Seite 616 und in unserer Datenbank.


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