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Bildung einer Rücklage für die Liquidität in einer Mehrfamilienhausanlage
Bei getrennten Abrechnungseinheiten
02.09.2026 GE 14/2026, S. 698 - Die Wohnungseigentümer können, was § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG herausstreicht, grundsätzlich für jeden Zweck Rücklagen bilden. Dies gilt auch für eine Rücklage, welche die Liquidität sicherstellen soll. Es kann bei der Beschlussfassung aber Probleme geben, wenn es sich um eine Mehrhausanlage mit zwei Häusern handelt und die Wohnungseigentümer vereinbart haben, für beide Häuser getrennte Abrechnungseinheiten mit eigenen Buchungskonten zu bilden und jede „Abrechnungseinheit“ die Kosten grundsätzlich getrennt für sich tragen soll.
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Wir sind umgezogen!
Kein Verkauf mehr in der Potsdamer Straße!
01.09.2026 - Kein direkter Kauf oder Abholung mehr möglich.
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Ein den Grenzabstand einhaltender Bambus von über 6 m Höhe darf ungekürzt stehen bleiben
Rückschnitt einer Heckenbepflanzung
31.08.2026 GE 14/2026, S. 694 - Das Hessische Nachbarrecht sieht – wie auch das Berliner Nachbarrechtsgesetz – grundsätzlich keine Höhenbegrenzung für eine Heckenbepflanzung vor, wenn die Hecke die Grenzabstände wahrt. Die aus dem Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme folgende Grenze ungewöhnlich schwerer und nicht mehr hinzunehmender Beeinträchtigungen ist nach dem Ergebnis der Ortsbesichtigung bei dem streitgegenständlichen Grundstück nicht erfüllt, entschied das OLG Frankfurt am Main.
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Haus zu teuer erworben: Differenzschaden muss ersetzt werden
Arglistiges Verhalten des Verkäufers
28.08.2026 GE 14/2026, S. 694 - Fügt jemand anderen arglistig einen Schaden zu, muss er ihn ersetzen. Beim Verkauf eines Hauses entspricht das dem Betrag, um den der Käufer im Vertrauen auf die Angaben des Verkäufers das Haus zu teuer erworben hat (Differenzschaden). Es kommt nicht darauf an, ob sich der Verkäufer auf einen Vertragsschluss zu einem niedrigeren Preis eingelassen hätte.
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Wie umgehen mit Fehlern in der Jahresabrechnung?
Miete für Dachflächenvermietung
16.08.2026 GE 13/2026, S. 645 - Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) hat nach Ablauf des Kalenderjahres eine Abrechnung über den Wirtschaftsplan (Jahresabrechnung) aufzustellen. Diese muss u. a. die Einnahmen und Ausgaben enthalten. Fraglich ist, wie mit Fehlern umzugehen ist. Ein solcher besteht z.B. dann, wenn Einnahmen oder Ausgaben nicht genannt oder falsch benannt werden.
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Gebührenstreitwert bei einer Teilanfechtung
Streitwertfestsetzung
14.08.2026 GE 13/2026, S. 641 - Eine Beschwerde gegen eine bereits durch das Landgericht als Berufungsgericht geprüfte und dann abgeänderte Streitwertfestsetzung ist nur zulässig, wenn das Landgericht die weitere Beschwerde zugelassen hat. Der Gebührenstreitwert bei einer Teilanfechtung ist nicht nach dem Nennbetrag, mit dem die angefochtene Kostenposition in der Einzelabrechnung angesetzt ist, sondern nach der angegriffenen Kostenposition zu berechnen.
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Geringe sprachliche Abweichung ist unschädlich
Schönheitsreparaturen nach § 28 II. BV – Klausel wirksam
12.08.2026 GE 13/2026, S. 639 - Nach der Rechtsprechung des BGH können durch Formularklauseln dem Mieter Schönheitsreparaturen im Sinne des § 28 II. BV auferlegt werden. Einige Gerichte in Hamburg und Berlin meinen, dass bei geringfügigen sprachlichen Abweichungen vom Gesetzestext und sogar bei wörtlicher Wiedergabe die Regelung unklar und damit unwirksam sei – anders das LG Krefeld.
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Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen
Umfang und Gegenstand
10.08.2026 GE 12/2026, S. 596 - § 18 Abs. 4 WEG gibt einem Wohnungseigentümer Anspruch auf Einsichtnahme in sämtliche Verwaltungsunterlagen.
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Kürzliche Mietsenkung unbeachtlich – wirklich?
Mietpreisbremse – Bestandsschutz für Vormiete
06.08.2026 GE 12/2026, S. 593 - Die Mietpreisbremse gilt nur für Vereinbarungen anlässlich des Abschlusses eines Mietvertrages, nicht aber für Mieterhöhungen „im Bestand“. Aus § 557 BGB folgt, dass jede Vereinbarung während der Mietzeit nicht der Mietbegrenzung nach § 556d BGB unterliegt und somit auch eine Mietsenkung wirksam ist (BGH GE 2026, 85). Das Landgericht Berlin meint, eine im letzten Jahr des Vormietverhältnisses vereinbarungsgemäß gesenkte Vormiete genieße bei der Weitervermietung keinen Bestandsschutz.
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