News
Wir sind umgezogen!
Kein Verkauf mehr in der Potsdamer Straße!
09.03.2026 - Kein direkter Kauf oder Abholung mehr möglich.
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Kein digitaler Türspion wegen unzulässigem Überwachungsdruck
Nicht ohne Kontrolle
06.03.2026 GE 2/2026, S. 74 - Ein Beschluss, der es jedem Sondereigentümer ermöglicht, auf eigene Kosten einen digitalen Türspion installieren zu dürfen, entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.
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Auch spätere Mietsenkung heilt Verstoß
Mietpreisbremse nur bei Neuabschluss
04.03.2026 GE 2/2026, S. 73 - Der Bundesgerichtshof hatte bereits mit Urteil vom 28. September 2022 - VIII ZR 300/21 - (GE 2022, 1201) klargestellt, dass die Vorschriften der §§ 556d ff. BGB (Mietpreisbremse) auf während der Dauer des Mietvertrages vereinbarte Mieterhöhungen keine Anwendung finden, bislang jedoch ungeklärt war, ob Gleiches auch für nachträglich vereinbarte Mietreduzierungen im laufenden Mietverhältnis gelte. Das Landgericht Berlin hatte das für eine während der Mietzeit erfolgte Mietsenkung verneint, weil es sich dabei nur um einen einseitigen Verzicht des Vermieters handele (LG Berlin GE 2025, 768). Mit ausführlicher Begründung ist der Bundesgerichtshof dieser Auffassung in der Revision entgegengetreten.
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Zustellung allein wahrt nicht die Monatsfrist
Einstweilig verfügte Dachreparatur
02.03.2026 GE 2/2026, S. 71 - Eine einstweilige Verfügung betrifft nur vorläufige Maßnahmen, so dass die Vollziehung binnen Monatsfrist erfolgen muss. Für die Verpflichtung zur Vornahme einer Handlung ist die Vollziehung durch eine gesonderte Maßnahme wie den Antrag auf Ersatzvornahme erforderlich und es reicht nicht, wie bei einer Unterlassungsverfügung, die Zustellung eines Beschlusses mit der Androhung von Ordnungsmitteln.
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Auskunft über einvernehmlich angefertigte Fotos von Innenräumen, aber kein Schmerzensgeld
Datenschutz von Mietern beim Verkauf der Immobilie
27.02.2026 GE 1/2026, S. 23 -
Makler sind verpflichtet, Auskunft darüber zu erteilen, wie sie mit personenbezogenen Daten der Mieter und mit gefertigten Lichtbildern von den Innenräumen der Immobilie in Hinblick auf Datenspeicherung und Vervielfältigung umgegangen sind. Sind die Lichtbilder von den Innenräumen der Immobilie einvernehmlich mit den Mietern entstanden, haben diese jedoch keinen Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes.
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