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Installation von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden erleichtert: Klimaschutz hat Vorrang
Ausbau von Erneuerbaren
07.02.2025 GE 1/2025, S. 22 - Bei der Errichtung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden überwiegt das öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien regelmäßig die Belange des Denkmalschutzes. Dies hat das Oberverwaltungsgericht in zwei Grundsatzurteilen zum nordrhein-westfälischen Denkmalrecht entschieden.
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Kündigung ohne ausführliche Darlegung formell unwirksam
Begründung für Eigenbedarf
05.02.2025 GE 1/2025, S. 19 - Kündigt der Vermieter wegen Eigenbedarfs, sind nach § 573 Abs. 3 BGB die Gründe für das berechtigte Interesse des Vermieters in dem Kündigungsschreiben anzugeben. Ist das nicht geschehen, ist die Kündigung formell unwirksam; ein Nachschieben von Gründen ist nur dann möglich, wenn sie nachträglich entstanden sind.
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Rechtsprechung zum Besitzrecht des Mieters ist anzuwenden
Anwendung des Wohnraummietrechts auf ein zu Wohnzwecken verpachtetes Grundstück
03.02.2025 GE 1/2025, S. 19 - Das Besitzrecht des Pächters gehört ebenso wie das Besitzrecht des Mieters zu den vermögenswerten Rechten, die unter den Schutz der Eigentumsgarantie fallen. Die dazu ergangene Verfassungsrechtsprechung ist auch auf ein zu Wohnzwecken vermietetes Pachtgrundstück anzuwenden.
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Notwendige Dachreparatur
Getrennte Eigentümerbeschlüsse über Sanierung und deren Finanzierung
27.01.2025 GE 24/2024, S. 1231 - Mit der erfolgreichen Anfechtung eines Sanierungsbeschlusses wird nicht automatisch auch der parallel dazu gefasste Finanzierungsbeschluss hinfällig.
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Mietminderung wegen defekter Tür zur Dusche
Was Mieter erwarten dürfen
24.01.2025 GE 24/2024, S. 1227 - Nach der Verkehrsanschauung darf ein Mieter eine Dusche erwarten, bei der nicht bei jedem Duschvorgang erhebliche Mengen an Wasser ins Badezimmer und auf bzw. in den Fußboden laufen.
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Dübellöcher in Fliesen und Entfernung von Fußbodenleisten
Immer wieder bei Rückgabe
22.01.2025 GE 24/2024, S. 1227 - Das Durchbohren der Wandfliesen ist – anders als das Anbringen von Dübellöchern im Allgemeinen –, vom Vermieter nur dann hinzunehmen, wenn die Platzierung des Bohrlochs in den Fliesenfugen nicht möglich gewesen wäre. Das Entfernen von Fußleisten in der Wohnung begründet einen Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung der Mietsache.
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Mieter muss auch merkliche Einschnitte bei Größe, Qualität und Höhe des Mietpreises hinnehmen
Eigenbedarfskündigung und angemessener Ersatzwohnraum
20.01.2025 GE 24/2024, S. 1225 - Für die formelle Wirksamkeit einer Eigenbedarfskündigung genügt es, wenn die privilegierte Bedarfsperson namentlich genannt wird; der namentlichen Nennung eines mit einziehenden Lebensgefährten bedarf es nicht. Widerspricht der Mieter und beruft sich als Härtegrund auf fehlenden angemessenen Ersatzwohnraum, dringt er nicht mit der Begründung durch, dass angebotene Ersatzwohnungen hinsichtlich der Größe, des Zuschnitts, der Qualität und des Mietpreises seiner bisherigen Wohnung nicht vollständig entsprechen, denn gewisse, auch merkliche Einschnitte sind ihm zuzumuten. Ebenso muss er intensive, aber vergebliche Bemühungen um Ersatzwohnraum nachweisen.
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Erbbauberechtigter vernachlässigte Instandhaltung
Fortdauernde Vertragspflichtverletzung
17.01.2025 GE 23/2024, S. 1179 - Bei dem Verstoß des Erbbauberechtigten gegen die ihn nach dem Erbbaurechtsvertrag treffende Verpflichtung, das von ihm errichtete Bauwerk in einem guten baulichen Zustand zu halten und die erforderlichen Reparaturen und Erneuerungen auf eigene Kosten vorzunehmen, handelt es sich um eine fortdauernde Vertragswidrigkeit; die Verjährungsfrist für den Anspruch des Grundstückseigentümers auf Vornahme der jeweils erforderlichen Maßnahmen beginnt daher nicht zu laufen, solange der Verstoß andauert.
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Kein Indiz für kurzfristige Gebrauchsüberlassung
Anmietung zu Studienzwecken
15.01.2025 GE 23/2024, S. 1175 - Vermietungen zum vorübergehenden Gebrauch erfreuen sich großer Beliebtheit, weil für solche Mietverhältnisse deutlich weniger Mieterschutzvorschriften gelten. Beispielsweise gilt die Mietpreisbremse nicht. Die Rechtsprechung – vor allem die Berliner – engt den Anwendungsbereich dieser Vorschrift (§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB) erheblich ein. Ob eine Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch vorliegt, hängt neben dem zeitlichen Moment (Kurzfristigkeit) maßgeblich vom vereinbarten Vertragszweck ab. Der bloße Wunsch des Vermieters, ein Mietverhältnis kurz zu begrenzen, kann als echter Zeitmietvertrag (§ 575 BGB) verwirklicht werden, der nur in engen Grenzen zulässig ist.
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