Grundeigentum-Verlag GmbH
grundeigentum-verlag
Verlag für private und unternehmerische Immobilien
Anzeige

News


Digital-Abonnement DAS GRUNDEIGENTUM
Da geht doch sicher noch mehr ...
02.04.2024 - 930 Abonnenten nutzen zur Zeit die digitale Ausgabe der Zeitschrift DAS GRUNDEIGENTUM.
>> ansehen

Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten nur mit Rechnungsbelegen
Räumung wegen Eigenbedarfs
27.03.2024 GE 5/2024, S. 225 - Detektivkosten sind in einem Räumungsverfahren nach einer Eigenbedarfskündigung nur dann erstattungsfähig, wenn sie sich, gemessen an den wirtschaftlichen Verhältnissen der Parteien und der Bedeutung des Streitgegenstandes, in vernünftigen Grenzen halten, prozessbezogen sind und die Einschaltung eines Detektivs zur Klärung des mit der Kündigung geltend gemachten Eigenbedarfs aus der Sicht des vernünftigen Mieters sachgerecht ist. Dazu muss der Mieter allerdings die Kosten durch Vorlage entsprechender Rechnungen belegen, in denen der Stundenaufwand im Einzelnen nach der jeweils entfalteten Tätigkeit aufgeschlüsselt ist. Die Vorlage einer Vereinbarung über eine Pauschalvergütung reicht nicht.
>> ansehen

Schlichter Hinweis auf „Wohnungsmarktlage“ reicht noch nicht aus
Verlängerung der Räumungsfrist
25.03.2024 GE 5/2024, S. 223 - Die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen einer Verlängerung der Räumungsfrist trägt der Mieter. Die bloße Einreichung von Bewerbungsunterlagen für die Wohnungssuche reicht allein nicht als Beweis, dass sich der Mieter tatsächlich um Ersatzwohnraum bemüht hat. Das AG darf eine Verlängerung der Räumungsfrist nicht mit dem schlichten Hinweis auf eine angeblich gerichtsbe-kannte Lage am Wohnungsmarkt begründen.
>> ansehen

Kein Anspruch des Mieters auf Vorlage von Belegen oder eidesstattlichen Versicherungen
Umfang der Auskunftspflicht des Vermieters über die Vormiete
22.03.2024 GE 5/2024, S. 221 - Verlangt der Mieter im Rahmen der Mietpreisbremse Auskunft über die Vormiete, umfasst die Auskunftspflicht des Vermieters das Datum des Vertragsschlusses mit dem Vormieter, den vereinbarten Beginn und das tatsächliche Ende des Vormietverhältnisses sowie die Angabe sämtlicher im Vormietverhältnis vereinbarter oder einseitig geänderter Mieten (aufgegliedert nach Grundmiete und Nebenkosten [-vorauszahlungen]), mit Ausnahme der Mieten, die mit dem Vormieter innerhalb des letzten Jahres vor Beendigung des Mietverhältnisses vereinbart worden sind. Der Vermieter ist dagegen weder zur Vorlage von Belegen noch zur Versicherung an Eides statt verpflichtet.
>> ansehen

Nicht immer Anspruch auf Rückschnitt einer Hecke
Nach Treu und Glauben ausgeschlossen
20.03.2024 GE 4/2024, S. 175 - Wer an der Grenze zum Nachbarn eine Hecke anlegt, muss dafür sorgen, dass sie je nach Grenzabstand eine bestimmte Höhe nicht überschreitet. Wenn nicht, kann der Nachbar den Rückschnitt der Hecke verlangen, es sei denn, der Nachbar verhält sich selbst regel- und damit treuwidrig. Der Fall: Grundbesitzer A hatte direkt an der Grundstücksgrenze eine durchgehend 2,20 m hohe Hecke gepflanzt. Unter Berufung auf das geltende Nachbarrechtsgesetz verlangte der Nachbar B, dass die Hecke auf maximal 1,5 m gehalten werde. Das LG wies die Klage ab. Das Urteil: Zwar sei die nach dem Nachbarrecht zulässige Höhe der Hecke grundsätzlich einzuhalten. Das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis sei aber stark von den Grundsätzen von Treu und Glauben und den hieraus entspringenden Pflichten zur gegenseitigen Rücksichtnahme geprägt, die zu einer Beschränkung bis zum Ausschluss nachbarrechtlicher Rechte führen könnten. Deshalb könne nicht unberücksichtigt bleiben, dass auch auf dem Grundstück des klagenden Nachbarn direkt hinter dem Zaun eine 3 bis 4 m hohe Kugelhecke und eine etwa 2,5 m hohe Zypresse gepflanzt seien. Dadurch werde ebenfalls gegen das Nachbarrecht verstoßen. Wer sich aber selbst nicht regelgerecht verhalte, sei nach Treu und Glauben von Ansprüchen gegen seinen Nachbarn ausgeschlossen.
>> ansehen

Termine