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Verspätete Rückgabe durch Untermieter – Haftung für gesamten Mietausfallschaden
Auch bei Vermietung nur einer Teilfläche
20.11.2024 GE 20/2024, S. 989 - Im Rahmen der Haftung des Untermieters wegen verspäteter Rückgabe der Mietfläche an den Eigentümer und Hauptvermieter bezieht sich auch für den Bereich der Geschäftsraummiete der Schadensersatzanspruch auf das gesamte Mietobjekt, wenn eine von einem Untermieter genutzte Teilfläche nicht zur Vermietung zur Verfügung stand und eine Vermietung der restlichen Flächen ohne die vom Untermieter genutzten Teilflächen nicht möglich war. Für den Schadensersatzanspruch kann auf den ortsüblichen Mietzins zurückgegriffen werden. Der ortsübliche Mietzins beinhaltet dabei in dem Umfang, in dem verbrauchsunabhängige Nebenkosten ortsüblich als Teil des Mietzinses mit vereinbart werden, auch diese Nebenkosten. Verbrauchsabhängige Nebenkosten sind nur zu berücksichtigen, wenn der Vermieter sie konkret darlegt.
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Folgen für die Durchsetzung durch ermächtigte Dritte und Inkassounternehmen
Abtretung von Mieteransprüchen an Conny durch Sozialleistungsempfänger
18.11.2024 GE 21/2024, S. 1083 - „Ist Ihre Miete auch zu hoch? Zahlen Sie immer noch zu viel Miete?“ Diese Frage wird immer öfter über YouTube oder andere soziale Medien durch die Conny GmbH an Mieter herangetragen. Gezielt macht hier ein Legal-Tech-Unternehmen Werbung für ein unkompliziertes Verfahren.(1) Die Antwort im Werbevideo lautet: „Wir senken Ihre Miete ab“ und zeigt das zufriedene Gesicht eines Mieters, der fortan eine erheblich reduzierte Monatsmiete schuldet.(2) Diese Werbestrategie richtet sich auch an Mieter, die ihre Miete als Kosten der Unterkunft aus bewilligten Sozialleistungen – u. a. Bürgergeld nach dem SGB II oder Sozialhilfe nach dem SGB XII – erhalten.(3)
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Zustimmung zur Löschung einer Grunddienstbarkeit
Beschwerdewert
06.11.2024 GE 19/2024, S. 941 - Die Beschwer des zur Zustimmung zur Löschung einer Grunddienstbarkeit Verurteilten bestimmt sich nach der Wertbeeinträchtigung des herrschenden Grundstücks durch den Verlust der Grunddienstbarkeit.
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Fristlose Kündigung eines gewalttätigen Mieters ohne eine Abmahnung
Räumungsklage
04.11.2024 GE 19/2024, S. 939 - Einem gewalttätigen Wohnraummieter mit untherapierter Alkoholabhängigkeit und behaupteter Geschäftsunfähigkeit kann auch ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt werden.
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Zwangsgeld bei mangelnder Vermietungsabsicht
Zweckentfremdungsverbot in Berlin und Beseitigung von Leerstand
01.11.2024 GE 19/2024, S. 937 - Wenn durch Bescheid dem Eigentümer aufgegeben wird, leerstehenden Wohnraum zu vermieten, kann ein angedrohtes Zwangsgeld auch vor Entscheidung über den Widerspruch vollstreckt werden. In diesem Vollstreckungsverfahren ist es unerheblich, ob der Bescheid zu Recht ergangen ist.
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Tauglichkeit des Mietspiegels 2021 trotz grundsätzlicher Mängel
Wenn Mieter und Vermieter einig sind
30.10.2024 GE 19/2024, S. 934 - Halten Vermieter und Mieter übereinstimmend den Mietspiegel (hier MSP 2021) für ein taugliches Mittel zu Ermittlung der ortsüblichen Miete, erhöht das trotz etwaiger Erstellungsmängel die Überzeugungskraft des Mietspiegels. Das Positivmerkmal des Berliner Mietspiegels (2021) „vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Pkw-Parkplatzangebot in der Nähe (ausreichend dimensioniert)“ ist auch erfüllt, wenn die Überlassung nur entgeltlich erfolgt.
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Kompetenzverlagerung auf den Verwalter
Gemeinschaft der Wohnungseigentümer darf sich durch Delegation entlasten
28.10.2024 GE 18/2024, S. 885 - Seit der WEG-Reform zum 1. Dezember 2020 haben die Wohnungseigentümer die Kompetenz, Entscheidungen über die Verwaltung und Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums auf den Verwalter zu delegieren. Geht es um Erhaltungsmaßnahmen, wird eine Delegation regelmäßig jedenfalls dann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen, wenn die Wohnungseigentümer selbst die grundlegende Entscheidung über deren Vornahme getroffen haben und der Verwalter nur über die Ausführung im Einzelnen entscheiden soll, wobei ihm kein verbindlicher Entscheidungsmaßstab vorgegeben werden muss.
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Reicht nicht: Ankreuzen der Orientierungshilfe
Kein ausreichender Vortrag im Prozess
24.10.2024 GE 18/2024, S. 881 - Ein Mieterhöhungsverlangen kann – formal – ohne Weiteres bis zum Oberwert des Mietspiegels geltend gemacht werden. Kommt es allerdings zum Rechtsstreit (Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung), hat der Vermieter die Darlegungs- und Beweislast zur Höhe der Einzelvertragsmiete, wofür er, wenn er sich auf den Berliner Mietspiegel beruft, auch entsprechenden Vortrag für das Vorliegen wohnwerterhöhender Merkmale machen muss. Die Bezugnahme auf eine Anlage reicht für das Amtsgericht Mitte nicht.
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Kostentragung aus unbegründeter Mängelmeldung
Mieter meldet „unangenehmen Geruch“
22.10.2024 GE 18/2024, S. 879 - Hat der Mieter wegen eines subjektiv wahrgenommenen Schmorgeruchs aus einer Elektroanlage über die Hausverwaltung den Einsatz eines Handwerkers ausgelöst, haftet er nicht für die daraus entstandenen Kosten, wenn der Wahrnehmung eine Fehlannahme zugrunde gelegen hat und der Handwerkereinsatz unnötig war.
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