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100 % Berlin: Wie Nußbaum beim Wasser abzockt
Rückerwerb des Klärwerks Waßmannsdorf als Paradebeispiel
18.08.2014 (GE 14/2014, S. 895) Die besten Argumente liefern immer noch die Zahlen. Am Beispiel des jüngst zurückgekauften Klärwerks Waßmannsdorf lässt sich wunderbar nachvollziehen, wie das Berliner System der verdeckten Wassersteuer funktioniert und wie der Berliner Finanzsenator damit die Landeskasse füllt.
Die Abgeordnete Heidi Kosche (GRÜNE) hatte sich in einer Kleinen Anfrage erkundigt, wie denn die Berliner Wasserbetriebe, nachdem sie nun wieder zu 100 % in Landesbesitz sind, finanziell dastehen. Ihre erste Frage zielte auf den Rückerwerb des Klärwerks Waßmannsdorf und die notwendige Fremdkapitalaufnahme dafür.
Zum Klärwerk Waßmannsdorf muss man wissen, dass die Berliner Wasserbetriebe (BWB) 1996 das Klärwerk in Höhe von ca. 1,3 Mrd. DM (658 Mio. €) über ein Betreibermodell, das wirtschaftlich einem Sale-and-lease-back-Geschäft entsprach, finanziert und dann auch noch über 17 Jahre schlappe 960 Mio. € an Leasinggebühren dafür bezahlt haben (vgl. Tabelle unten links, linke Spalte). Dieses ungünstige Geschäft stammte also noch aus der Zeit, als die BWB noch ein rein kommunaler Betrieb waren und es „geschafft“ hatten, zwischen 1990 und 1996 allein in West-Berlin (Ost-Berlin war eine Sondersituation) die Wasserpreise um 165 % (!) und die Abwasserpreise um 114 % (!) steigen zu lassen (zum Vergleich: mit den bösen Privaten im Boot lag der Anstieg in 14 Jahren nur bei gut 30 %); man kann angesichts des derzeitigen Rekommunalisierungswahns nicht häufig genug daran erinnern.
Kürzlich nun haben sich die BWB von diesem ungünstigen Sale-and-lease-back-Geschäft gelöst und das Klärwerk für über 222 Mio. € wieder zurückgekauft. Dazu mussten sie 193,5 Mio. € Fremdkapital aufnehmen. Finanziert wurde dieser Betrag über die Berliner Stadtreinigungsbetriebe – BSR (100 Mio. €, 2 % Zinsen, zehn Jahre Laufzeit), die Berliner Sparkasse (50 Mio. €, 2,08 % Zinsen, zehn Jahre Laufzeit); 43,5 Mio. € sind bis auf Weiteres über Tagesgelder (ca. 0,3 % p.a.) durch die SEB, die HypoVereinsbank und die Investitionsbank Berlin finanziert. Durch den Rückkauf erhöhte sich das sog. betriebsnotwendige Kapital (BNK), für das die BWB durch einen gesetzlich festgelegten Zinssatz fiktive Zinsen in die Kalkulation der Abwassertarife einstellen dürfen. Durch den Rückerwerb des Klärwerks hat sich das betriebsnotwendige Kapital um 230,5 Mio. € erhöht, sich allerdings für 2014 – bezogen auf Waßmannsdorf – durch Abschreibungen (die auch zu den Kosten zählen) auf 222,5 Mio. € vermindert. Interessant ist nun, wie hoch die Differenz ist, die sich aus den unterschiedlichen Zinssätzen zwischen der Verzinsung des BNK und der echten Fremdkapitalverzinsung ergibt, die seit der Kreditaufnahme zur Finanzierung des Rückerwerbs des Klärwerks Waßmannsdorf entstanden ist und künftig entsteht. Dazu sollte man unbedingteinenBlickaufdieTabelle2(unten) und die Erläuterungen dazu werfen. Aus der Aufstellung ergibt sich, dass die BWB allein für die Rückkauffinanzierung des Klärwerks bis 2019 Zinsen nur in Höhe von 20,8 Mio. € zahlen müssen, aber den Kunden der Wasserbetriebe tatsächlich dafür Zinsen in Höhe von 66,8 Mio. € berechnen dürfen, womit das Land Berlin den Kunden 46 Mio. € zusätzlich aus der Tasche zieht, für die es unter dem Kostendeckungsprinzip keinerlei Rechtfertigung gibt.
Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass sich der Rückkauf des Klärwerks Waßmannsdorf – trotz höherer kalkulatorischer Zinsen, zusätzlicher Abschreibungen und zusätzlichen Material- und Personalaufwands – reduzierend auf die tarifrelevanten Kosten auswirkt, weshalb der Abwasserpreis 2015 auch gesenkt werden kann. Die Einsparungen durch den Rückkauf resultieren vor allem aus niedrigeren Kapital-, Finanzierungs- sowie Entsorgungskosten – das Sale-and-lease-back-Geschäft aus dem Jahre 1996 war halt gar zu hirnrissig. Die Wasserbetriebe haben übrigens noch ein zweites Leasingobjekt am Hals, das ebenfalls noch aus den seligen Zeiten reiner Kommunalhoheit stammt: ihre Unternehmenszentrale in der Jüdenstraße 1-2. Dafür werden sie bis 2018 auch noch einmal stolze knapp 308 Mio. € an Leasinggebühren an die Rolandufer KG bezahlt haben, bevor sie dann, falls sie das Gebäude erwerben, damit Geld verdienen können durch kalkulatorische Zinsen, die vielleicht auch dann noch dreimal so hoch sind wie die, die sie selbst bezahlen.
Damit wir uns nicht missverstehen: Unsere Kritik richtet sich nicht an die Berliner Wasserbetriebe, die nach der Teilprivatisierung von der Basis bis zur Spitze eine exzellente Arbeit gemacht und es den Berlinern erspart haben, dass sich die vom rein kommunalen Unternehmen BWB seit 1990 in Gang gesetzte Preisspirale über die Jahrtausendwende fortgesetzt hat. Unsere Kritik richtet sich in erster Linie an die Landesregierung und zuvorderst an den Finanzsenator (und BWB-Aufsichtsratsvorsitzenden), die völlig überzogene und nach unserer Auffassung auch vom Berliner Betriebegesetz nicht mehr gedeckte Zinssätze für die Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals in die Form von Rechtsverordnungen gegossen und die Gelegenheit genutzt haben, über die Entgelte für Wasser und Abwasser auch noch eine heimliche Wasser- und Abwassersteuer zu erheben. Wozu auch passt, dass Finanzsenator Nußbaum in Zeiten fallender Zinsen und Renditen den Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals der BSR auch nach oben geschraubt hat.
Zum Klärwerk Waßmannsdorf muss man wissen, dass die Berliner Wasserbetriebe (BWB) 1996 das Klärwerk in Höhe von ca. 1,3 Mrd. DM (658 Mio. €) über ein Betreibermodell, das wirtschaftlich einem Sale-and-lease-back-Geschäft entsprach, finanziert und dann auch noch über 17 Jahre schlappe 960 Mio. € an Leasinggebühren dafür bezahlt haben (vgl. Tabelle unten links, linke Spalte). Dieses ungünstige Geschäft stammte also noch aus der Zeit, als die BWB noch ein rein kommunaler Betrieb waren und es „geschafft“ hatten, zwischen 1990 und 1996 allein in West-Berlin (Ost-Berlin war eine Sondersituation) die Wasserpreise um 165 % (!) und die Abwasserpreise um 114 % (!) steigen zu lassen (zum Vergleich: mit den bösen Privaten im Boot lag der Anstieg in 14 Jahren nur bei gut 30 %); man kann angesichts des derzeitigen Rekommunalisierungswahns nicht häufig genug daran erinnern.
Kürzlich nun haben sich die BWB von diesem ungünstigen Sale-and-lease-back-Geschäft gelöst und das Klärwerk für über 222 Mio. € wieder zurückgekauft. Dazu mussten sie 193,5 Mio. € Fremdkapital aufnehmen. Finanziert wurde dieser Betrag über die Berliner Stadtreinigungsbetriebe – BSR (100 Mio. €, 2 % Zinsen, zehn Jahre Laufzeit), die Berliner Sparkasse (50 Mio. €, 2,08 % Zinsen, zehn Jahre Laufzeit); 43,5 Mio. € sind bis auf Weiteres über Tagesgelder (ca. 0,3 % p.a.) durch die SEB, die HypoVereinsbank und die Investitionsbank Berlin finanziert. Durch den Rückkauf erhöhte sich das sog. betriebsnotwendige Kapital (BNK), für das die BWB durch einen gesetzlich festgelegten Zinssatz fiktive Zinsen in die Kalkulation der Abwassertarife einstellen dürfen. Durch den Rückerwerb des Klärwerks hat sich das betriebsnotwendige Kapital um 230,5 Mio. € erhöht, sich allerdings für 2014 – bezogen auf Waßmannsdorf – durch Abschreibungen (die auch zu den Kosten zählen) auf 222,5 Mio. € vermindert. Interessant ist nun, wie hoch die Differenz ist, die sich aus den unterschiedlichen Zinssätzen zwischen der Verzinsung des BNK und der echten Fremdkapitalverzinsung ergibt, die seit der Kreditaufnahme zur Finanzierung des Rückerwerbs des Klärwerks Waßmannsdorf entstanden ist und künftig entsteht. Dazu sollte man unbedingteinenBlickaufdieTabelle2(unten) und die Erläuterungen dazu werfen. Aus der Aufstellung ergibt sich, dass die BWB allein für die Rückkauffinanzierung des Klärwerks bis 2019 Zinsen nur in Höhe von 20,8 Mio. € zahlen müssen, aber den Kunden der Wasserbetriebe tatsächlich dafür Zinsen in Höhe von 66,8 Mio. € berechnen dürfen, womit das Land Berlin den Kunden 46 Mio. € zusätzlich aus der Tasche zieht, für die es unter dem Kostendeckungsprinzip keinerlei Rechtfertigung gibt.
Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass sich der Rückkauf des Klärwerks Waßmannsdorf – trotz höherer kalkulatorischer Zinsen, zusätzlicher Abschreibungen und zusätzlichen Material- und Personalaufwands – reduzierend auf die tarifrelevanten Kosten auswirkt, weshalb der Abwasserpreis 2015 auch gesenkt werden kann. Die Einsparungen durch den Rückkauf resultieren vor allem aus niedrigeren Kapital-, Finanzierungs- sowie Entsorgungskosten – das Sale-and-lease-back-Geschäft aus dem Jahre 1996 war halt gar zu hirnrissig. Die Wasserbetriebe haben übrigens noch ein zweites Leasingobjekt am Hals, das ebenfalls noch aus den seligen Zeiten reiner Kommunalhoheit stammt: ihre Unternehmenszentrale in der Jüdenstraße 1-2. Dafür werden sie bis 2018 auch noch einmal stolze knapp 308 Mio. € an Leasinggebühren an die Rolandufer KG bezahlt haben, bevor sie dann, falls sie das Gebäude erwerben, damit Geld verdienen können durch kalkulatorische Zinsen, die vielleicht auch dann noch dreimal so hoch sind wie die, die sie selbst bezahlen.
Damit wir uns nicht missverstehen: Unsere Kritik richtet sich nicht an die Berliner Wasserbetriebe, die nach der Teilprivatisierung von der Basis bis zur Spitze eine exzellente Arbeit gemacht und es den Berlinern erspart haben, dass sich die vom rein kommunalen Unternehmen BWB seit 1990 in Gang gesetzte Preisspirale über die Jahrtausendwende fortgesetzt hat. Unsere Kritik richtet sich in erster Linie an die Landesregierung und zuvorderst an den Finanzsenator (und BWB-Aufsichtsratsvorsitzenden), die völlig überzogene und nach unserer Auffassung auch vom Berliner Betriebegesetz nicht mehr gedeckte Zinssätze für die Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals in die Form von Rechtsverordnungen gegossen und die Gelegenheit genutzt haben, über die Entgelte für Wasser und Abwasser auch noch eine heimliche Wasser- und Abwassersteuer zu erheben. Wozu auch passt, dass Finanzsenator Nußbaum in Zeiten fallender Zinsen und Renditen den Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals der BSR auch nach oben geschraubt hat.