Grundeigentum-Verlag GmbH
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Verlag für private und unternehmerische Immobilien
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News


Wir sind umgezogen!
Kein Verkauf mehr in der Potsdamer Straße!
23.01.2026 - Kein direkter Kauf oder Abholung mehr möglich.
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Jahrelanger Leerstand der Neubauwohnung
Zwangsgeld wegen Zweckentfremdung rechtmäßig
23.01.2026 GE 22/2025, S. 1126 - Ein Leerstand von mehr als drei Monaten gilt als Zweckentfremdung; anders aber, wenn trotz geeigneter Bemühungen über längere Zeit die Wohnung nicht vermietet werden konnte. Allgemein gehaltene Vermietungsanzeigen zu nicht marktüblichen Preisen reichen jedoch nicht.
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Nach Einbau fugendichter Fenster sind konkrete Hinweise auf höheren Lüftungsbedarf zu geben
Nicht baubedingte Schimmelpilzbildung schließt Mietmangel nicht aus
21.01.2026 GE 22/2025, S. 1125 - Nach dem Einbau neuer, dicht schließender Fenster ist es Sache des Vermieters, die notwen­digen Vorkehrungen gegen Feuchtigkeit zu treffen und ggf. die zur Vermeidung von Schim­melbildung erforderlichen neuen Verhaltensanforderungen zu ermitteln. Der Vermieter muss den Mieter sachgerecht und präzise auf die neuen Anforderungen an dessen Heiz- und Lüf­tungsverhalten im veränderten Raumklima hinweisen.
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Rassistische Beleidigung rechtfertigt eine fristlose Kündigung
„Kanaken!“ und Schlimmeres
19.01.2026 GE 22/2025, S. 1125 - Einem Mieter, der seinen Vermieter rassistisch beleidigt, kann fristlos gekündigt werden.
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Haftung des Vermieters einer Eigentumswohnung für die Folgen des Sturzes eines Mieters bei Glätte
Winterdienst auf dem Gemeinschaftsgrundstück der Wohnungseigentümer
08.12.2025 GE 21/2025, S. 1045 - Ein Vermieter, der zugleich Wohnungseigentümer ist, haftet grundsätzlich für Schäden, die sein Mieter durch einen Sturz bei Eisglätte unter Verletzung der Räum- und Streupflicht auf einem Weg erlitten hat, der sich auf dem im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer stehenden Grundstück befindet.
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Nicht bei Verdreckung, Vermüllung und völligem Zustellen von Flächen
Nutzung nach eigenen Vorstellungen
05.12.2025 GE 21/2025, S. 1044 - Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist das Besitzrecht an der gemieteten Wohnung Eigentum i.S.d. Grundgesetzes und der Mieter darf zur Verwirklichung des Anspruchs auf freie Entfaltung der Persönlichkeit den Wohnbedarf nach eigenen Vorstellungen bestimmen. Doch es gibt Grenzen. Eine erhebliche Verdreckung und Vermüllung der Wohnung und die Zustellung der Räumlichkeiten stellen Pflichtverletzungen dar, die der Vermieter nicht hinnehmen muss.
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Anspruch auf Zugang zu Energiezählern im Sondereigentum
Beschlussersetzung
03.12.2025 GE 20/2025, S. 999 - Befinden sich Energiezähler im Son­der­eigentum, muss der Sonderei­gen­tümer Zugang zu ihnen gewähren.
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Widersprüchliches und unvollständiges Gutachten des Sachverständigen nicht ausreichend gewürdigt
Härteeinwand des Mieters gegen Räumungsurteil
01.12.2025 GE 20/2025, S. 998 - Auch einer begründeten Kündigung kann ein Mieter widersprechen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für ihn eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Gerade bei älteren Mietern spielen die mit einem Wohnungsverlust einhergehenden gesundheitlichen Gefahren eine Rolle. Gerichte müssen hierzu ein Sachverständigengutachten einzuholen, dem sie aber nicht kritiklos folgen dürfen, wenn sich das Gutachten als unvollständig, unzureichend und in sich widersprüchlich erweist. Dann ist eine weitere Beweiserhebung geboten, die nicht mit angeblich eigener Sachkunde des Gerichts verneint werden kann.
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„Nimm zwei“ als eine Familienwohnung
Mieten auf Vorrat
28.11.2025 GE 19/2025, S. 941 - Mieten Ehepartner eine Wohnung im 1. OG eines Gebäudes und (hier: rund 20 Jahre später) zusätzlich eine weitere Wohnung im 2. OG „zur Nutzung durch drei Personen“, können beide Wohnungen gemeinsam als eine „Familienwohnung“ anzusehen sein. Nutzt nach dem Tod des Ehemannes die Ehefrau vornehmlich die Wohnung im 1. OG und die Tochter hauptsächlich die im 2. OG, liegt keine verbotene Überlassung an Dritte i.S.v. § 540 BGB vor. Anders kann es liegen, wenn der Vermieter beweist, dass die Ehefrau die Wohnung im 2. OG vollständig aufgegeben hat.
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