Recht → Miet- & Zivilrecht
Austausch von einfachen Rauchwarnmeldern gegen den Multisensor Plus der Firma Techem
Kombiniertes Sicherheits- und Assistenzsystem mit Basisgeräten unvergleichbar
GE 18/2026, S. 892 - Der Mieter hat den Austausch von bereits vorhandenen, funktionsfähigen Rauchwarnmeldern gegen Rauchwarnmelder des Typs „Multisensor Plus“ der Firma Techem zu dulden und Handwerkern unter bestimmten Bedingungen (Ankündigung von fünf Werktagen) Zutritt zur Wohnung zu gewähren.
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Provisionsanspruch des Doppelmaklers bei unterbliebener Widerspruchsbelehrung
Wenn nur einer von zwei Kunden von seinem Recht Gebrauch macht
GE 18/2026, S. 889 - Kann der für beide Parteien tätige Makler (Doppelmakler) seinen Provisionsanspruch gegen eine der Parteien des Kaufvertrags über ein Einfamilienhaus nicht durchsetzen, weil er dieser keine Widerrufsbelehrung erteilt hat und sie den Maklervertrag widerruft, behält er jedenfalls seinen Provisionsanspruch gegen die andere Kaufvertragspartei.
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Hilfsaufrechnung mit der Mietkaution im Urkundenprozess
Nicht vor Eintritt der Abrechnungsreife
GE 17/2026, S. 844 - Die Hilfsaufrechnung des Mieters mit seinem Kautionsrückzahlungsanspruch ist gegenüber dem Mietzahlungsanspruch des Vermieters im Urkundenprozess nur statthaft, wenn der Vermieter von seiner Verwertungsbefugnis keinen Gebrauch macht bzw. Abrechnungsreife eingetreten ist, sodass der Rückzahlungsanspruch fällig wird.
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Kein Anspruch auf Beseitigung eines Baumes bei überwiegendem Erhaltungsinteresse des Nachbarn
Klimaschutz hebelt Gesetz und Fällgenehmigung aus
GE 17/2026, S. 843 - Nach § 923 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kann grundsätzlich jeder Miteigentümer eines Grenzbaums dessen Beseitigung verlangen. Einzige Ausnahme: Der Anspruch auf die Beseitigung ist ausgeschlossen, wenn der Baum als Grenzzeichen dient und den Umständen nach nicht durch ein anderes zweckmäßiges Grenzzeichen ersetzt werden kann. Scheint eindeutig. Doch das AG Regensburg kommt durch Schöpfung von Richterrecht zu ganz anderen Ergebnissen.
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Umfang der Mietanpassung bei coronabedingter Geschäftsschließung
Teilzahlungen auf die Gesamtbruttomiete ohne Tilgungsbestimmung
GE 17/2026, S. 840 - Wenn bei einer wegen der Coronapandemie angeordneten Geschäftsschließung ein Umsatzrückgang eintritt, fragt es sich, ob alleine das zur Anpassung der Miete in einem bestimmten Umfang berechtigt oder ob noch weitere Umstände hinzukommen müssen. Und wenn dann Teilzahlungen auf die Gesamtmiete ohne Bestimmung geleistet werden, fragt es sich weiter, ob diese auf die Bruttokaltmiete oder zunächst auf die Betriebskostenvorauszahlungen zu verrechnen sind. Hiermit befasst sich die auch im Anschluss an das Urteil vom 12. Januar 2022 (XII ZR 8/21 - GE 2022, 145) zur Vertragsanpassung ergangene Entscheidung des BGH.
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Keine hälftige Teilung der Maklerprovision bei verspäteter Offenlegung angestrebter Nutzung
BGH erneut zum Erwerb eines Einfamilienhauses
GE 15/2026, S. 766 - Der unter anderem für das Maklerrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich erneut mit den Voraussetzungen für die Anwendung des in § 656c BGB geregelten Grundsatzes der hälftigen Teilung der Maklerprovision befasst, wenn der Makler sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer eines Einfamilienhauses tätig wird. Der BGH entschied: Handelt es sich nach der objektiven Beschaffenheit nicht um ein Einfamilienhaus (hier: Als Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung beantragt und abgenommen, aber an zwei Mietparteien vermietet), genügt es für die Anwendung des Halbteilungsgrundsatzes nicht, wenn der Kaufinteressent die beabsichtigte Nutzung als Einfamilienhaus erst nach Abschluss des Maklervertrags offenlegt.
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