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Geschäftsverteilung beim LG
Nachrichten
15.12.2015 (GE 23/2015, S. 1480) Die 63. Zivilkammer des Landgerichts Berlin ist als Berufungskammer wieder für Mietstreitigkeiten zuständig, die erstinstanzlich beim AG Lichtenberg (einschließlich vormals AG Hohenschönhausen) anhängig sind. Bisher war dafür die 67. Zivilkammer zuständig.
Die Geschäftsverteilung bei den Mietenkammern des Landgerichts sieht demnach wie folgt aus: ZK 18 (AG Charlottenburg), ZK 63 (AG Schöneberg, Pankow/Weißensee, Lichtenberg), ZK 65 (AG Tempelhof-Kreuzberg, Köpenick, Neukölln), ZK 67 (AG Wedding, Mitte, Tiergarten).