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Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus
Sonder-AfA

03.02.2016
Das Bundeskabinett hat am 3. Februar 2016 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus in Form einer zeitlich begrenzten Sonder-AfA gebilligt.

Begünstigt werden die Anschaffung und der Bau neuer Gebäude und Eigentumswohnungen, sofern sie im Anschluss mindestens 10 Jahre vermietet werden, in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt liegen, der Bauantrag in den Jahren 2016 bis 2018 gestellt wurde und die Anschaffungs- oder die Herstellungskosten 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen. Die Sonderabschreibung beträgt in den ersten beiden Jahren jeweils 10 %, im dritten Jahr 9 %.


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