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Gilt der Mietendeckel dafür auch?
Untervermietung
11.03.2020 Frage: Gilt der Mietendeckel auch für die Untervermietung? Wie sind mitbenutzte Teile (Bad, Küche) anzusetzen? Wie ist eine Inklusivuntermiete zu behandeln?
Antwort:
Der Mietendeckel gilt auch für die Untervermietung; auch für die eines einzelnen möblierten Zimmers. Die Oma in der Altbauwohnung muss also die Obergrenzen des § 6 bei der Untervermietung einhalten. Maßgeblich ist zunächst die Fläche des vermieteten Zimmers; die vereinbarte Mitbenutzung von Küche und Bad ist mit zu berücksichtigen, etwa nach Kopfzahl, bei einem Mieter und einem Untermieter also mit der Hälfte der Fläche von Küche und Bad. Die Mietentabelle enthält nur die Nettokaltmiete ohne Betriebskosten. Wenn, wie vielfach üblich, der Untermieter eine Bruttomiete oder eine Bruttowarmmiete zahlt, ist eine fiktive Nettokaltmiete zu ermitteln aus den Werten für die ganze Wohnung im Verhältnis zu der vom Untermieter genutzten Fläche.


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