Grundeigentum-Verlag GmbH
grundeigentum-verlag
Verlag für private und unternehmerische Immobilien
Anzeige

Recht  →  Miet- & Zivilrecht


Verkehrssicherungspflichten bei der Verwaltung von Mietwohnhäusern und Wohnungseigentumsanlagen
Fragestellungen für die Verwalterpraxis
17.02.2023 (GE 1/2023, S. 25) Die Einhaltung und die Gewährleistung von Verkehrssicherungspflichten sind ein grundlegendes Thema, mit dem sich die Verwalter von vermieteten Wohn- und Gewerbeimmobilien und von WEG-Anlagen zu befassen haben. Die Verletzung von Verkehrssicherungs- und Schutzpflichten1) kann, ebenso wie die Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, vertragliche und deliktische Haftungsansprüche begründen.
Der praktische Beratungsbedarf ist hoch, zumal die einzelnen Fallgruppen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht maßgeblich von der Rechtsprechung geprägt wurden2). Demzufolge muss der Verwalter von Sondereigentum (Wohn- und Gewerberaum) oder Wohnungseigentumsanlagen die damit zusammenhängenden rechtlichen und versicherungsspezifischen Grundlagen beherrschen. Die fehlende Gewährleistung der Verkehrssicherheit und somit die Außerachtlassung der Verkehrssicherungspflichten können zu empfindlichen Sach- und Personenschäden führen. Der Verwalter ist verpflichtet, gesetzliche Vorschriften und anerkannte Regeln der Technik, wie z. B. DIN-Vorschriften, die VDE- und DVGW-Regelwerke3) sowie jeweils örtlich gültige öffentliche Vorschriften u. a. Satzungen und Verordnungen über den Winterdienst4) umzusetzen, um letztendlich uneingeschränkte Verkehrssicherheit zu gewährleisten5). Verkehrssicherungspflichten können auch auf Dritte (Unternehmen) delegiert werden.

Lesen Sie den vollständigen Aufsatz in GE 1/2023, 25.
Autor: Kai-Uwe Agatsy


Links: