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Recht  →  Miet- & Zivilrecht


Spandauer Vorstadt im Bezirk Berlin-Mitte ist bevorzugte Citylage
Wohnwertmerkmale
21.06.2019 (GE 10/2019, S. 633) Die im Bezirk Berlin-Mitte in der „Spandauer Vorstadt“ belegenen Wohnungen befinden sich sämtlich in bevorzugter Citylage im Sinne der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel 2017, so das Landgericht Berlin.
Der Fall: Die Parteien streiten sich im Rahmen eines Zustimmungsverfahrens zur Mieterhöhung um die Frage, ob das wohnwerterhöhende Merkmal „bevorzugte Citylage“ für eine Wohnung in der Alten Schönhauser Straße gegeben ist. Das Amtsgericht hat der auf Zustimmung zur Erhöhung des Mietzinses gerichteten Klage unter Einordnung in den Berliner Mietspiegel 2017 stattgegeben. Die Berufung des Mieters hatte keinen Erfolg.

Der Beschluss: Die in der Alten Schönhauser Straße befindliche Wohnung liegt in einer bevorzugten Citylage. Dieser Begriff kennzeichnet die Lage der Wohnung in einem zentral gelegenen Teilraum der Großstadt Berlin, der sich durch eine besondere Dichte von Einkaufsmöglichkeiten, Kultureinrichtungen und Restaurants sowie anderen Einrichtungen auszeichnet, die eine über die typische Infrastruktur eines Wohngebiets hinausgehende Bedeutung und Anziehungskraft insbesondere auch für in- und ausländische Besucher und Touristen haben. Diese Voraussetzungen sind in der gesamten Spandauer Vorstadt und damit auch in der Alten Schönhauser Straße erfüllt.

Den Wortlaut finden Sie in GE 2019, Seite 665 und in unserer Datenbank.


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