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Recht  →  Miet- & Zivilrecht


Nicht geduldete Wohnungsbesichtigung: 1 % vom Kaufpreis
Gebührenstreitwert
26.02.2018 (GE 02/2018, S. 91) Der Gebührenstreitwert für eine Klage des Vermieters gegen den Mieter auf Duldung einer Wohnungsbesichtigung aus Anlass eines geplanten Verkaufs beträgt 1 % des in Aussicht genommenen Verkaufserlöses, so das Landgericht Berlin.
Der Fall: Im Zusammenhang mit einer vom Mieter nicht gewährten Wohnungsbesichtigung und einer vom Vermieter daraufhin erhobenen Klage auf Duldung der Besichtigung wegen eines geplanten Verkaufes ging es um die Höhe des Gebührenstreitwerts.

Der Beschluss: Für den Gebührenstreitwert einer Klage des Vermieters gegen den Mieter auf Duldung einer Besichtigung sei das Interesse des Vermieters an dem mit der Besichtigung verfolgten Zweck maßgeblich. Dieser liegt hier in der Besichtigung der vom Mieter innegehaltenen Wohnung durch eine Maklerin im Zusammenhang mit einem beabsichtigten Verkauf. Maßgeblich sei mithin das Verwertungsinteresse des Vermieters, insbesondere der erwartete Kaufpreis. Da die Besichtigung nur der erste Schritt eines langwierigen, ergebnisoffenen Prozesses sei, erscheine der Ansatz von 1 % des in Aussicht genommenen Verkaufserlöses als angemessen und ausreichend.

Den Wortlaut des Urteils finden Sie in GE 2018, Seite 130 und in unserer Datenbank.


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