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Mietendeckel – selbst für seine Urheber zu kompliziert
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04.11.2020 (GE 20/2020, S. 1270) Manchmal macht es schon sprachlos, wie viel – besser gesagt: wie wenig – Fachwissen so manche unserer Abgeordneten auf Feldern mitbringen, in denen sie durch die Weisheit ihrer Fraktionen zum Sprecher oder zur Sprecherin gekürt wurden.
Iris Spranger, Sprecherin der SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses für Bauen, Wohnen, Mieten, Vorsitzende des SPD-Arbeitskreises 5 - Stadtentwicklung/Bauen/Wohnen und Mitglied im Parlamentsausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen, stellte beispielsweise zu den „Auswirkungen des ‚Mietendeckel-Gesetzes‘ auf privatrechtliche Mietverhältnisse“ (AH-Drs. 18/24672) folgende Frage: „Sind dem Senat Zahlen bekannt, die die Differenz der sog. ‚Schattenmieten‘ und der tatsächlichen Miethöhen abbilden? Wenn ja, von welcher Summe geht der Senat aus bei a) Sozialwohnungen, die von staatlichen Stellen direkt bezahlt werden? b) Sozialwohnungen, die von staatlichen Stellen an die Mieter*innen ausgezahlt und von diesen direkt an die Vermieter überwiesen bzw. bezahlt werden? c) Privatwohnungen, die von einkommensschwachen Mieter*innen bewohnt werden?“ Die Frau hat den Mietendeckel nicht nur mitbeschlossen, sondern maßgeblich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens auch mitgestaltet und weiß nicht, dass der Mietendeckel für Sozialwohnungen nicht gilt. Wenigstens weiß das die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, wie ihre Antwort zeigt: „Dem Senat sind solche Zahlen nicht bekannt, da es sich bei den ‚Schattenmieten‘ um privatrechtliche Vereinbarungen handelt. Sozialwohnungen haben Fördermieten und sind vom MietenWoG ausgenommen.“ Aber vielleicht basiert die Anfrage von Iris Spranger gar nicht auf kompletter Unkenntnis, sondern stellt nur eine Freudsche Fehlleistung dar: Schließlich ist es ja völlig unverständlich, dass der Mietendeckel ausgerechnet für die Wohnungen von Sozialmietern nicht gilt, sondern seine mietsenkenden Wirkungen vor allem in den Luxuswohnungen der oberen 10.000 entfaltet.


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