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Beschwer begrenzt durch Klageanspruch
Zug-um-Zug-Verurteilung
21.08.2017 (GE 14/2017, S. 811) Für die Nichtzulassungsbeschwerde zur Revision gegen ein OLG-Urteil ist noch immer eine Beschwer von mehr als 20.000 € nötig. Wer erfolglos ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht hatte, ist grundsätzlich mit dessen Wert beschwert – aber nicht immer.
Der Fall: Die Beklagten waren verurteilt worden, ein Grundstück zu räumen, Zug um Zug gegen Entschädigung in Höhe von 15.000 €. Sie hatten ein Zurückbehaltungsrecht von über 35.000 € geltend gemacht und wollten deshalb die Revisionszulassung beim BGH erreichen.

Der Beschluss: Der BGH verwies darauf, dass zwar der Beschwerdewert grundsätzlich nach dem Wert des Gegenrechts zu ermitteln sei. Wenn jedoch nur das Gegenrecht im Streit sei, werde die Beschwer durch den Wert des klägerischen Anspruchs begrenzt, weil rechtskräftig nur über den Streitgegenstand, also die Klageforderung, entschieden werde.

Den Wortlaut des Urteils finden Sie in GE 2017, Seite 830 und in unserer Datenbank


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