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Neuer Vorsitz beim Mietgerichtstag
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10.05.2017 (GE 08/2017, S. 439) 20 Jahre lang hat er den Karren nicht nur gezogen, er hat ihn vor 20 Jahren auch eigenhändig auf die Straße gestellt und zu einem D-Zug der Ideen entwickelt, war 20 Jahre Lokführer und Schaffner zugleich. Jetzt fand es Prof. Dr. Ulf Börstinghaus – ein wenig zu früh, vielleicht – an der Zeit, Jüngere in die Spur zu schicken. Der Gründer, das Herz und die Seele des Deutschen Mietgerichtstages hat auf der letzten Mitgliederversammlung nicht mehr für den Vorsitz kandidiert.
An Stelle des Vorsitzenden der ersten Stunde (und der letzten zwei Jahrzehnte) hat die Mitgliederversammlung Prof. Dr. Markus Artz (Bielefeld) zum neuen Vorsitzenden gewählt. Zu stellvertretenden Vorsitzenden gewählt wurden VRiLG Elmar Streyl (Krefeld) und RA Prof. Dr. Hubert Schmidt (Trier). Die links- und rechtsrheinische Mietrechtsmafia hat den Verein also weiter im Griff. Prof. Dr. Peter Derleder und Börstinghaus für seine Verdienste wurden zu Ehrenvorsitzenden auf Lebenszeit gewählt, zu Börstinghaus’ Ehren hielt der Verein am Vorabend des Mietgerichtstages auch noch ein Symposium ab. Thema: „Grundfragen der Mietpreisbildung“. Der frühere Oberbürgermeister aus Deutschlands Hochmietenhauptstadt München, Christian Ude, referierte über das Thema „Hohe Mieten, Stadtentwicklung und Leben im Quartier“, Prof. Dr. Michael Voigtländer über die „Effizienz staatlicher Wohnraumförderungsmodelle und ihren Einfluss auf das Mietpreisniveau“ und Prof. Dr. Beate Gsell über „Die gerechte Miete“ (schon die Wahl des Themas zeigt, dass in diesem Land zwar nicht alles sinnvoll, effektiv, zielführend oder erfolgreich, sondern vor allem gerecht sein muss). Als Börstinghaus‘ Laudator machte sich der frühere Richter am LG Mannheim und Mietrechtsautor Hubert Blank verdient. Angekündigt hat Börstinghaus, dass er vor allem dem Mietrecht weiter verbunden bleibt. Wir dürfen also auch weiterhin damit rechnen, dass er seinen argwöhnischen Blick auf den Moloch Berlin richtet, der, „was das Mietrecht angeht, auch ansonsten ein ganz besonderes ‚Pflaster‘ ist“, weil „in kaum einer Stadt so leidenschaftlich und engagiert um das (Wohnraum-) Mietrecht gefochten wird wie dort“ (Börstinghaus, NJW 2015, 3200 ff.). Börstinghaus führt eine genaue Liste darüber, welche Revisionen des VIII. (Wohnraummieten-) Senats ihren Ursprung in Berlin haben: Ein Viertel bis ein Drittel. Der nächste Verfolger – München – kommt gerade mal auf 7 %. Die viele Arbeit aus Berlin hat der BGH nach Auffassung von Börstinghaus in erster Linie uns zu verdanken, wie er immer wieder betont. Zitat: „Das liegt natürlich auch daran, dass das LG Berlin – anders als andere Landgerichte – überhaupt die Revision zulässt. Außerdem werden unterschiedliche Bewertungen in Berlin schneller bekannt als anderswo. Zum einen gibt es beim LG Berlin mehrere Berufungskammer, die sich mit Wohnraummietrecht beschäftigen (und sich häufig nicht einig sind), und zum anderen hat das LG Berlin mit der Fachzeitschrift Das Grundeigentum – GE – faktisch ein eigenes Veröffentlichungsorgan, das schon vor Einführung elektronischer Datenbanken eine fast vollständige Dokumentation der – widerstreitenden – Rechtsprechung gewährleistete und diese durchaus engagiert und kritisch, aber auch fachlich fundiert – und eher aus Vermietersicht – begleitet hat“ (Börstinghaus, NJW 2015, 3201). Wir danken für die Blumen und Börstinghaus für sein großes und keineswegs abgeschlossenes Lebenswerk. Ansonsten nehmen wir stilistisch eine Anleihe bei Cato dem Älteren: „Im Übrigen sind wir der Ansicht, dass der Mietgerichtstag künftig in Berlin stattfinden sollte.“
Autor: Dieter Blümmel


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