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Verurteilung zum Rückbau misslungener Modernisierung
Wert der Nichtzulassungsbeschwerde
12.06.2020 (GE 10/2020, S. 644) Beim Rückbau einer misslungenen Modernisierung handelt es sich der Sache nach um die Beseitigung eines Mangels der Mietsache. Der Wert der Beschwer des verurteilten Vermieters bemisst sich aber nicht nach den Kosten der Mängelbeseitigung, sondern nach dem 3 1/2-fachen Jahresbetrag der aufgrund des Mangels gegebenen Mietminderung.
Der Fall: Der Vermieter war zur Beseitigung eines von ihm vorgenommenen Dachgaubensausbaus und zur Wiederherstellung des Schrägdachs verurteilt worden. Das Berufungsgericht hatte die Revision nicht zugelassen; dagegen wandte sich der Kläger mit der Nichtzulassungsbeschwerde.

Der Beschluss: Der BGH hat die Beschwerde als unzulässig verworfen, da der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000 € nicht übersteige (§ 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). Der Wert der Beschwer der auf die Widerklage erfolgten Verurteilung des Klägers zur Beseitigung des Dachgaubenausbaus und Wiederherstellung des Schrägdachs betrage nicht 31.750 €, sondern (nur) 1.050 €. Denn bei diesem Rückbau handele es sich der Sache nach um die Beseitigung eines Mangels der Mietsache in Gestalt eines „Überbaus“ des bisherigen Küchenfensters der Wohnung des Beklagten, weswegen dieser die Miete um 25 € monatlich mindere. Nach der Rechtsprechung des BGH bemesse sich der Wert eines zur Mangelbeseitigung verurteilten Vermieters nicht nach den Kosten der Mängelbeseitigung, sondern gemäß §§ 2, 3 und 9 ZPO nach dem 3 1/2-fachen Jahresbetrag der aufgrund des Mangels gegebenen Mietminderung (BGH, zuletzt GE 2007, 983). Daran sei auch für den hier vorliegenden Fall des Rückbaus begonnener Bauarbeiten festzuhalten, die den Mietgebrauch des Mieters beeinträchtigten. Die von der Beschwerde herangezogene Rechtsprechung des V. Senats des BGH zur Bemessung der Beschwer eines zum Rückbau verurteilten Wohnungseigentümers (BGH, GE 2019, 1644) betreffe das Verhältnis der (Wohnungs-) Eigentümer untereinander und könne für die Beschwer eines zur Mängelbeseitigung verurteilten Vermieters nicht herangezogen werden.

Den Wortlaut finden Sie in GE 2020, Seite 666 und in unserer Datenbank.


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