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Vom Vermieter gestelltes Parkplatzangebot in der Nähe bei Zusatzmiete
Orientierungshilfe
26.06.2019 (GE 10/2019, S. 637) Das Merkmal „Vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Pkw-Parkplatzangebot in der Nähe“ ist für die Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete auch dann beachtlich, wenn für den Stellplatz eine zusätzliche Miete zu entrichten ist. Eine unmittelbar vor dem Hauseingang befindliche ungepflegte Müllstandsfläche führt nicht zwingend dazu, dass damit auch das wohnwertmindernde Merkmal „Treppenhaus/Eingangsbereich überwiegend in schlechtem Zustand“ gegeben ist.
Der Fall: Die Klägerin verlangt vom Beklagten Zustimmung zur Mieterhöhung. Streitig ist vor allem die Bewertung von drei Merkmalen. Der Kläger beruft sich auf das Vorhandensein eines Pkw-Parkplatzangebots in der Nähe, der Beklagte wendet sich gegen die Berücksichtigung des vorhandenen Balkons als wohnwerterhöhend, da er aufgrund eines weit überdurchschnittlichen Verkehrsaufkommens und einer Anlegestelle der Stern- und Kreisschifffahrt vor dem Balkon nicht nutzbar sei.
Außerdem bemängelt der Beklagte, dass der Eingangsbereich des Gebäudes sich in schlechtem Zustand befinde, weil sich unmittelbar vor dem Hauseingang Müllstandsflächen befänden und der dort aufgestellte Müllcontainer regelmäßig und fortwährend von Obdachlosen und sonstigen Interessierten durchwühlt werde. Für den Stellplatz habe er schon eine monatliche Miete von 65 € zu zahlen. Die Zustimmungslage der Vermieterin hatte überwiegend Erfolg.

Das Urteil: Es sei trotz des Verkehrslärms der Anlegestelle der Stern- und Kreisschifffahrt von einem großen, geräumigen Balkon im Sinne der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel auszugehen.
Das Merkmal „Treppenhaus/Eingangsbereich überwiegend in schlechtem Zustand“ liege nicht vor. Dass sich eine ungepflegte Müllstandsfläche unmittelbar vor dem Hauseingang befände, sei seit dem Berliner Mietspiegel 2017 kein wohnwertminderndes Merkmal mehr, und allein eine vernachlässigte Müllstandsfläche führe auch nicht zu einem „überwiegend“ schlechten Zustand des Eingangsbereiches, der sich ansonsten ausweislich der eingereichten Fotos in gutem Zustand befinde.
Das wohnwerterhöhende Merkmal des vom Vermieter zur Verfügung gestellten Pkw-Parkplatzangebotes in der Nähe liege vor, denn wie das Merkmal des wohnungsbezogenen Kaltwasserzählers der Merkmalgruppe 3 zeige, hätten die Ersteller des Mietspiegels 2017 die Möglichkeit von extra anfallenden Entgelten für wohnwerterhöhende Einrichtungen erkannt und diese im Rahmen des Pkw-Parkplatzangebotes bewusst nicht geregelt. Hierfür spreche auch der Wegfall des Klammerzusatzes im Vergleich zu den Mietspiegeln bis 2015 „ohne zusätzliches Entgelt“ (AG Schöneberg GE 2018, 719; a. A. AG Wedding, Urteil vom 30. November 2017 - 13 C 227/11).

Den Wortlaut finden Sie in GE 2019, Seite 665 und in unserer Datenbank.


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