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Bestellerprinzip beim Immobilienkauf – Kostensenkung durch höhere Kaufpreise?
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14.02.2017 (GE 03/2017, S. 123) Für die Einführung des Bestellerprinzips beim Immobilienkauf/-verkauf hat sich auch Prof. Michael Voigtländer, auch ein häufiger Gast bei Makler- und anderen Immobilienverbänden, vom wirtschaftsnahen – nomen es omen – Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) in Köln ausgesprochen.
Hauskäufern mache neben Notarkosten, Grundbucheintrag und Grunderwerbsteuer besonders die Maklergebühr zu schaffen und den Hauskauf unnötig schwer, argumentiert Voigtländer, der die hohen Nebenkosten dafür verantwortlich macht, dass nur 45 % der Deutschen in den eigenen vier Wänden wohnen und trotz Niedrigzinsphase sich nicht mehr Deutsche Wohneigentum anschaffen. Entkommen könnten Kaufwillige diesen Gebühren kaum. In Berlin würden rund 80 % der Wohnungen von Maklern angeboten, in Düsseldorf 76 %, in Köln 63 % und deutschlandweit 59 %. Eine Lösung sieht der Wissenschaftler darin, auch bei Immobilienverkäufen das Bestellerprinzip einzuführen. Vor allem wenn die Nachfrage das Angebot übersteige, habe der Verkäufer mehr Marktmacht und könne leicht günstigere Maklergebühren aushandeln, wodurch der Wettbewerbsdruck auf die Makler steige und deren Provisionen drücke, was ein Blick in die Niederlande zeige, wo das Bestellerprinzip seit vielen Jahren gelte. Die Maklerprovision liege hier nur bei rund 1 bis 2 % des Kaufpreises. Voigtländers Vorschlag scheint mir eher geeignet, nach hinten loszugehen und die Käufer noch stärker zu belasten. Was würde passieren? Der Verkäufer in – wie von Voigtländer angenommen – nachfragelastigen Märkten würde die früher vom Käufer zu zahlende Maklergebühr auf den Kaufpreis aufschlagen. Durchsetzen kann er das, weil der Käufer ja auch bisher die Provision zahlen musste. Durch eine Erhöhung des Kaufpreises um die Maklerprovision steigen auch alle anderen mit dem Erwerb verbundenen kaufpreisgekoppelten Kosten (Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Grundbucheinträge). Notare und die Finanzminister der Länder schicken ein herzliches Dankeschön an den Rhein.
Autor: Dieter Blümmel


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